Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Psychologischen Berater
Block 1:
- Die Bereitschaft, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen und für neue Lösungsmöglichkeiten offen zu sein.
- In den Übungen sich sowohl als Klient wie auch als Therapeut oder Berater zur Verfügung zu stellen.
- Normale psychische Belastbarkeit
Sollten Sie gerade in psychotherapeutischer Behandlung sein und/oder derzeit Psychopharmaka (Antidepressiva o. Ä.) einnehmen, so ist die Teilnahme an Block 2 nur mit der Zustimmung Ihres Therapeuten möglich.
Block 2: Als psychologischer Berater / psychologische Beraterin sind keine besonderen Voraussetzungen vorgeschrieben.
Der Titel psychologischen Berater / psychologische Beraterin ist rechtlich nicht geschützt. Dies bedeutet, dass Sie für die Ausübung dieses Berufs keine Voraussetzungen erfüllen müssen.
Weitere Informationen zur Ausbildung finden Sie unter:
Bei Interesse fordern Sie bitte unsere ausführliche Informationsmappe an.
Wir würden uns freuen, Sie in unserem Kurs begrüßen zu dürfen.
Sollten Sie sich für die Ausbildung Heilpraktiker für Psychotherapie interessieren, dann klicken Sie hier
|