Zugangsvoraussetzungen zur Heilpraktiker für Psychotherapie Ausbildung
Anforderungen für die Prüfung Psychotherapeutischer Heilpraktiker:
Block 1:
- Die Bereitschaft, sich mit sich selbst auseinanderzusetzen und für neue Lösungsmöglichkeiten offen zu sein.
- In den Übungen sich sowohl als Klient/Klientin wie auch als Therapeut/Therapeutin oder Berater/Beraterin zur Verfügung zu stellen.
- Normale psychische Belastbarkeit
Block 2 und 3:
Zum Ausbildungsbeginn in der Zukunftswerkstatt sind keine besonderen Voraussetzungen nötig!
Erst nach Absolvierung der Ausbildung, wenn Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt für die
Prüfung zum Heilpraktiker / zur Heilpraktikerin für Psychotherapie anmelden wollen, sind folgende Voraussetzungen notwendig:
- vollendetes 25. Lebensjahr
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 3 Monate
- Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, nicht älter als 3 Monate
- Vorlage einer Erklärung, dass gegen die antragstellende Person kein gerichtliches
Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
- schulische Mindestvoraussetzung: Hauptschulabschluss
Als psychologischer Berater / psychologische Beraterin sind keine besonderen Voraussetzungen vorgeschrieben.
Block 4:
Voraussetzung ist die Teilnahme an Block 2 und 3. Es können auch Schüler von anderen Schulen teilnehmen, die sich intensiv auf die mündliche Prüfung vorbereiten wollen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Wir würden uns freuen, Sie in unserer Ausbildung begrüßen zu dürfen.
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